Wir vertreten Kreditinstitute und Finanzdienstleister in allen
Fragen des Bank- und Bankaufsichtsrechts.
Im Bankrecht bilden Kreditverträge einschließlich der Sicherheitenbewertung,
insolvenzrechtliche Folgen bei einer Krise des Bankkunden sowie die exportorientierte
Projektfinanzierung den Schwerpunkt der Tätigkeit. Darüber hinaus
sind wir mit der Abwicklung nach einem Forderungskauf vertraut und besitzen
insoweit die erforderlichen spezifischen rechtlichen Kenntnisse.
Bei der Vertretung von Kreditinstituten sowohl vor staatlichen
Gerichten als auch vor Schiedsgerichten stützen wir uns auf langjährige
Erfahrungen. Im Mittelpunkt stehen dabei Haftungsfragen im Bank-, aber auch
im Kapitalanlagerecht sowie die rechtliche Würdigung komplexer Finanzierungen.
Im Bankaufsichtsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Aufnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte ebenso wie bei ihrer laufenden Tätigkeit. Ein Schwerpunkt liegt in der rechtzeitigen Beratung unserer Mandanten im Hinblick auf neue (europa-) rechtliche Vorgaben.
Im Bankaufsichtsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Aufnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte ebenso wie bei ihrer laufenden Tätigkeit. Ein Schwerpunkt liegt in der rechtzeitigen Beratung unserer Mandanten im Hinblick auf neue (europa-) rechtliche Vorgaben.
Frankfurt
Frank Arretz
Ingo Wegerich
Ralph Hellstern, LL.M.
Dr. Nurten Balci, LL.M. Eur.

