Wir beraten, häufig im Zusammenhang mit den Anforderungen,
die sich aus Familienunter-
nehmen ergeben, in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende
Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen.
Wir nehmen uns aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere
die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung,
des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei suchen wir wirtschaftlich
angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertreten
wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Auch in diesem Bereich steht die Teamarbeit von Spezialisten im Vordergrund, da familienrechtliche Fragen häufig erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge oder Auswirkungen haben.
Auch in diesem Bereich steht die Teamarbeit von Spezialisten im Vordergrund, da familienrechtliche Fragen häufig erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge oder Auswirkungen haben.
Wir beantworten erbrechtliche Fragen und gestalten Verfügungen
von Todes wegen aller Art, beraten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung
von Erbengemeinschaften und setzen Erbansprüche, Vermächtnisse und
Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Stuttgart
Dr. Barbara Ackermann-Sprenger


