Wir beraten und gestalten gemeinsam mit unseren Mandanten deren
grenzüber-
schreitende Geschäftsaktivitäten. Schwerpunkte sind hier die Anwendbarkeit
der Regeln des internationalen Privatrechts, Fragen der Wirksamkeit und Erstellung
von Gerichtstands- und Schiedsklauseln unter
Beachtung einschlägiger bilateraler oder multilateraler
völkerrechtlicher Übereinkommen. Ebenso wie die Anwendung des UN-Kaufrechts
oder von INCOTERMS gehören ebenfalls in diesen Bereich die Vertragsgestaltung
grenzüberschreitender Verträge unter Einbeziehung der einschlägigen Finanzierungstechniken. Eine Besonderheit unserer Kanzlei ist
die Ausrichtung auf den französischen Markt, da wir in großem Umfang
französische Mandanten im deutschen Recht betreuen und deutsche Mandanten
nach Frankreich in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Kollegen begleiten.
Stuttgart
Dr. Ulrich-Peter Kinzl
Dr. Thomas Weimann
Lisa Ames
Daniela Rentz
Daniel Nagel
Frankfurt
Dr. Nurten Balci, LL.M. Eur.


