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Im Arbeitnehmererfinderrecht arbeiten wir eng zusammen mit den Rechtsanwälten des Bereichs Arbeitsrecht an den Standorten Stuttgart und Frankfurt. Wir stehen Ihnen mit umfassendem Rat zur Seite, etwa, wenn Sie Diensterfindungen in Anspruch nehmen oder

wenn Sie Ansprüchen von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmererfindergesetz ausgesetzt sind.