Wir beraten und gestalten gemeinsam mit unseren Mandanten deren grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten. Schwerpunkte sind hier die Anwendbarkeit der Regeln des internationalen Privatrechts, Fragen der Wirksamkeit und Erstellung von Gerichtstands- und Schiedsklauseln unter

Beachtung einschlägiger bilateraler oder multilateraler völkerrechtlicher Übereinkommen. Ebenso wie die Anwendung des UN-Kaufrechts oder von INCOTERMS gehören ebenfalls in diesen Bereich die Vertragsgestaltung grenzüberschreitender Verträge unter Einbeziehung der einschlägigen Finanzierungstechniken. Eine Besonderheit unserer Kanzlei ist die Ausrichtung auf den französischen Markt, da wir in großem Umfang französische Mandanten im deutschen Recht betreuen und deutsche Mandanten nach Frankreich in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Kollegen begleiten.
