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Bankrecht

BRP Renaud und Partner berät an den Standorten Frankfurt am Main und Stuttgart zahlreiche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute in allen Fragen des "klassischen" privaten Bankrechts, insbesondere des allgemeinen Bank- und Sparkassenvertragsrechts.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der bundesweiten Prozessführung für Banken und Finanzdienstleister. Unsere auch auf Prozessführung spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über eine fundierte und langjährige Expertise auch bei der Gestaltung und Abwicklung komplexer Auseinandersetzungen. Ein besonderes "Know-how" besteht bei der Abwehr von Ansprüchen von Bankkunden wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung oder aus Prospekthaftung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Beratung und gerichtliche Vertretung verklagter Banken in Darlehenswiderrufsfällen.

  • Beratung und gerichtliche Vertretung verklagter Banken gegenüber Kunden bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb von Wertpapieren und anderen Anlageprodukten, insbesondere von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Strategische und taktische Beratung von Banken bei Massenklageverfahren wegen Kapitalanlagen. 
  • Unterstützung von Banken bei der Titulierung und Durchsetzung von Forderungen etwa aus gekündigten Darlehensverträgen oder von zu verwertenden Sicherheiten.

  • Beratung und Vertretung von Banken, Finanzdienstleistern und Unternehmen bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Swap-Geschäften.
  • Beratung und Vertretung von Banken, Finanzdienstleistern und institutionellen Anlegern bei der Geltendmachung oder Abwehr von auf fehlerhaften Genussscheinbedingungen basierenden Ansprüchen. 

  • Abwehr von gegenüber Banken und Finanzdienstleistern geltend gemachten Ansprüchen von Insolvenzverwaltern, insbesondere von Insolvenzanfechtungsansprüchen.
  • Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Entgeltklauseln.

  • Erstellung von Kredit- oder Finanzierungsverträgen, Sicherheitenvereinbarungen, wie etwa Raumsicherungsübereignungsverträge, aber auch Sicherheiten-Poolvereinbarungen oder Cash-Pooling-Verträge.
Unsere Rechtsanwälte sind in den genannten Bereichen häufig als Referenten tätig. Wir bieten unseren Mandanten auch gerne Schulungen in ihren Häusern an.

Spezialist:innen (A-Z)

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Dr. Friedrich Bozenhardt Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Partner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Werner Gaus, LL.M.(Tulane)Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Aljoscha Schmidberger Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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