Wir vertreten Sie im Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, der internationalen Eintragungsbehörde in Genf und nationalen ausländischen Patentämtern. Wir stellen die Einzahlung der Jahresgebühren für Sie sicher. In enger Kooperation eines Patentanwalts mit einem Rechtsanwalt verfolgen wir

Schutzrechtsverletzungen im In- und Ausland; wenn nötig, arbeiten wir mit staatlichen Behörden zusammen und wirken auf die Grenzbeschlagnahme schutzrechtsverletzender Gegenstände hin. In Verletzungsverfahren setzen wir Unterlassungs-, Auskunfts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche für Sie durch. Umgekehrt verteidigen wir Sie

auch gegen Vorwürfe patentverletzenden Verhaltens.
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