Dr. Thomas Weimann

Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Dr. Thomas Weimann berät schwerpunktmäßig im IT- und Datenschutzrecht. Seine Tätigkeit umfasst dabei sowohl die Vertragsgestaltung wie auch die Prozessführung.

Gestaltung und Verhandlung von Liefer- und Einkaufsverträgen gehören ebenso zu seinen Aufgabengebieten wie die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zu seinen – deutschen und internationalen - Mandanten zählen Rechenzentren, Softwareunternehmen, Online-Shops und Webportale sowie hochspezialisierte und bekannte Unternehmen aus dem Bereich Automotive und Maschinenbau. Er wird von seinen Mandanten auch bei Produkthaftungsfällen um Rat gefragt.

Dr. Thomas Weimann studierte und promovierte an der Universität Tübingen und arbeitete während des Referendariats in Riad, Saudi-Arabien. Seit 1994 ist er Rechtsanwalt. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung der IBM Deutschland ist er seit 2000 bei BRP tätig, seit 2003 als Partner.

Dr. Thomas Weimann hält Vorlesungen zum EDV-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Er ist Mitglied von ITechLaw und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik. 

Dr. Thomas Weimann berät in Deutsch und Englisch.

Dr. Thomas Weimann wird 2021 im Ranking "Deutschlands beste Anwälte" des US-Fachverlags Best Lawyers und des Handelsblatts als "Anwalt des Jahres" im Bereich Datenschutzrecht ausgezeichnet.

In der Ausgabe 2021 und 2020 von The Legal 500 Deutschland wird Dr. Thomas Weimann im Bereich IT-Recht (Metropolregion Stuttgart) empfohlen.

Dr. Thomas Weimann wird 2020 und 2022 im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ des US-Fachverlags Best Lawyers und des Handelsblatts als führender Expert im Datenschutzrecht empfohlen.

Architektenkammer Baden-Württemberg: "Die Datenschutzgrundverordnung – Praxisnahe Informationen zu den neuen Anforderungen und neuen Pflichten", Vortragsveranstaltungen
Dr. Thomas Weimann und Dr. Sonja Kreß informieren im Juni und Juli 2018 in mehreren Vorträgen im Rahmen der Veranstaltung "update 2018" des Institut Fortbildung Bau der Architektenkammer Baden-Württemberg zu den neuen Pflichten und Anforderungen, die sich aus der DSGVO ergeben. 

Ingenieurkammer Baden-Württemberg: Datenschutz-Grundverordnung, Feierabendseminar
Dr. Thomas Weimann und Dr. Sonja Kreß referierten von April bis Mai 2018 im Rahmen der Feierabendseminare der Ingenieurkammer Baden-Württemberg über die wesentlichen Änderungen im Rahmen der DSGVO. 

BRP Renaud & Partner: "EU-Datenschutzgrundverordnung", Vortragsveranstaltung
Dr. Thomas Weimann und Dr. Sonja Kreß informierten am Donnerstag, 29. Juni 2017 in den Räumen von BRP über die umfassende Neuregelung des Datenschutzes.

Dr. Thomas Weimann: IT-Angriffsszenarien aus der Praxis - Welche Angriffsszenarien gibt es und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
Dr. Thomas Weimann referierte am 09.06.2016 anlässlich der Informations- und Diskussionsveranstaltung des TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. und der CenterTools Software SE in unseren Räumlichkeiten im Königsbau in Stuttgart. 

Dr. Thomas Weimann: "Schutz sensibler Unternehmensdaten", Vortragsveranstaltung
Dr. Thomas Weimann hält am 23. Oktober 2014 einen Vortrag zum Thema "Schutz sensibler Unternehmensdaten" im Rahmen des 6. Stuttgarter Sicherheitskongresses der IHK-Stuttgart.

Dr. Thomas Weimann: "Arbeitskreis Patent", Vortragsveranstaltung
Dr. Thomas Weimann referierte am 20.11.2013 vor dem Arbeitskreis Patente zum Thema "IT-Compliance". Schwerpunkte des Vortrages waren insbesondere Lizenzmanagement, IT-Sicherheit, Datenschutz sowie Jugendschutz.

BRP Renaud & Partner: "Compliance im Mittelstand", Vortragsveranstaltung
BRP Renaud & Partner lud am 7. März 2013 in den Königsbau in Stuttgart, Königstraße 28, 70173 Stuttgart, dem alten Handelssaal der Börse Stuttgart und jetzigen Kanzleisitz von BRP Renaud & Partner, zur Vortragsveranstaltung "Compliance im Mittelstand" ein. 

Dr. Thomas Weimann: Journeé de l´AFDIT, Konferenz
Dr. Thomas Weimann nahm an der Konferenz "Data Protection Misuse: A Criminal Approach" der French Computer Law Association (AFDIT) am 22.02.2013 in Paris teil und referierte zum Entwurf der EU-Datenschutzverordnung.

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