Dr. Volker Nill

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Dr. Volker Nill berät in allen Bereichen des Versicherungsrechts. Der Schwerpunkt seiner gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit liegt auf der Personenversicherung, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der Krankentagegeldversicherung. Weiter ist Dr. Volker Nill im Bereich des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts, der Haftpflichtversicherung einschließlich D&O-Versicherung und der Gebäudeversicherung tätig. Daneben berät Dr. Volker Nill auch im Sozialversicherungsrecht. Der Fokus liegt hierbei auf der Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen und zu Fragen der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung (Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit). Im Bereich des Arbeitsrechts liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der arbeitsgerichtlichen Prozessführung und der Beratung von Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes.

Dr. Volker Nill absolvierte sein Studium in Tübingen wo er 2004 auch promovierte. Er ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2006 Partner bei BRP. Dr. Volker Nill ist Fachanwalt für Versicherungs- und Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Dr. Volker Nill spricht Deutsch und Englisch.

  • Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart vom 29.12.2011, 2 U 50/11,
    in VersR 2012, 85 (betreffend Ratenzahlungszuschläge auf Versicherungsprämien)
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.03.2010, IV ZR 207/08,
    in VersR 2010, 938 (betreffend Legitimations- und Liberationswirkung des Versicherungsscheins)
  • Anmerkung zum Beschluss des OLG Bamberg vom 21.02.2007, 1 U 130/06,
    in VersR 2007, 1354 (betreffend die Nichtanwendbarkeit der Grundsätze des BGH zur Rückkaufswertberechnung auf fondsgebundene Rentenversicherungen)
  • Selbstbestimmung in der Arbeitsgruppe? Die Regelungen zur Gruppenarbeit im Betriebsverfassungs-Reformgesetz,
    Dissertation, Nomos-Verlag, 2005.
  • Arbeitnehmerüberlassung: Schriftformerfordernis beim Leiharbeitsvertrag!
    (Urteilsbesprechung OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2003, IBR 2004, 287)

Dr. Volker Nill wird seit 2020 im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ des US-Fachverlags Best Lawyers und des Handelsblatts als führender Expert im Versicherungsrecht empfohlen.

6. Versicherer Roundtable
Dr. Volker Nill und Carsten Gnewikow referierten am 20.10.2016 auf dem 6. Versicherer Roundtable in unserem Büro im Königsbau.

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