Haftung für Links

Mit einem erst im Januar veröffentlichen Urteil bekräftigte der BGH (Urteil vom 18. Juni 2015 – I ZR 74/14) die Haftung für Inhalte auf verlinkten Seiten, sofern die fremden Informationen „zu Eigen“ gemacht und damit in die Informationen auf der eigenen Homepage eingebunden werden. So gilt insbesondere bei deutlich erkennbar rechtsverletzenden Inhalten der verlinkten Seite eine unmittelbare Haftung des Linksetzers. Fehlt es an einer Erkennbarkeit, besteht die Pflicht nach einem Hinweis auf Rechtsverletzungen die verlinkte Internetseite zu überprüfen, „ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.“

Dr. Thomas Weimann, Dr. Daniel Nagel, Manuel Kastner

Werbung in Bestätigungsmails nicht erlaubt

Mit Urteil vom 16.12.2015 (VI ZR 134/15) entschied der BGH, dass Bestätigungsmails keine Werbung enthalten dürfen. Bestätigungsmails mit werbenden Inhalten seien wie reine Werbemails zu behandeln und damit nur nach Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung erlaubt. Jegliche Eingangsbestätigungsmails, aber auch die E-Mail zur Aufforderung der Bestätigung einer Newslettereinwilligung sollten daher unbedingt sachlich gehalten werden und keine Werbung enthalten.

Dr. Thomas Weimann, Dr. Daniel Nagel, Manuel Kastner

Pflicht zur Angabe eines Links zur EU- Streitbeilegungsplattform für Online-Shops ab dem 09.01.2016

Am Samstag, dem 09.01.2016, tritt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft. Gemäß dieser Verordnung sind alle Online-Händler dazu verpflichtet, ab dem 09.01.2016 den nachfolgenden Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung auf der Homepage „leicht zugänglich“ einzubinden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die Plattform selbst steht zwar erst ab dem 15. Februar 2016 zur Verfügung, die Verpflichtung zur Linksetzung entsteht aber mit Inkrafttreten der Verordnung und damit ab kommendem Samstag. Wir empfehlen Ihnen daher, um unnötigen Abmahnungen durch Wettbewerber vorzubeugen, eine umgehende Einbettung des Links in Ihrem Impressum, da dort eine schnelle Auffindbarkeit gewährleistet ist.

Dr. Thomas Weimann, Dr. Daniel Nagel, Manuel Kastner

Turkmenistan tritt der Genfer Akte des Haager Abkommens über die Internationale Registrierung von Designs bei

Drei Monate nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 16.12.2015 wird das internationale Registrierungssystem mit Wirkung für Turkmenistan am 16.03.2016 in Kraft treten. Ab diesem Datum kann das zentralasiatische Land im Rahmen einer internationalen Designregistrierung benannt werden.

Mit dem Beitritt des an den Iran angrenzenden Turkmenistan steigt die Anzahl der Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens auf nunmehr 65.

Thomas Janssen, Dr. Mark Wiume, Philip Kohl, Marco Juresic