Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer am 19.10.2016 verkündeten Entscheidung die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als unvereinbar mit europarechtlichen Bestimmungen beurteilt. Der EuGH geht davon aus, dass die Preisbindung gegen den unionsrechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU verstößt. Die Regelung könne Anbietern von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren.
Die Entscheidung geht auf einen Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurück. In dem dort anhängigen Fall geht es um eine Kooperation zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und der niederländischen Versandapotheke „DocMorris“. Aufgrund dieser Kooperation konnten die Vereinsmitglieder bei DocMorris Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente erhalten. Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) wegen Verstoßes gegen die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel geklagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun unter Beachtung der Rechtsauffassung des EuGH entscheiden. Es wird die Klage der Wettbewerbszentrale mit größter Wahrscheinlichkeit abweisen.
Für deutsche Apotheken ändert sich an der in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelten Preisbindung für verschreibungs- pflichtige Arzneimittel trotz der Entscheidung des EuGH zunächst nichts; diese haben die Preisbindung weiterhin zu beachten. Die hiermit verbundene Schlechterstellung deutscher Apotheken (sog. „Inländerdiskriminierung“) gegenüber ausländischen Versandapotheken, die aufgrund der Entscheidung des EuGH das Preisbindungsgebot nicht mehr beachten müssen, wird voraussichtlich nur durch eine Gesetzesänderung ausgeräumt werden können. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber in das AMG ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (RX-Versandverbot) aufnehmen wird. Ein solches Verbot hat der EuGH in einer zurückliegenden Entscheidung ausdrücklich als europarechtskonform bezeichnet.