Ab 01.01.2018 gelten neue Schwellenwerte, bei deren Erreichen öffentliche Auftraggeber das Kartellvergaberecht zu beachten haben. Obwohl die EU-Verordnungen, mit denen die Schwellenwerte festgelegt werden, noch nicht veröffentlicht sind, sind bereits folgende Schwellenwerte bekannt.
• Bauaufträge: 5.548.000,00 € (statt bisher 5.225.000,00 €)
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000,00 € (statt bisher 209.000,00 €)
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 443.000,00 € (statt bisher 418.000,00 €)
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 144.000,00 € (statt bisher 135.000,00 €)