„Fack ju Göhte“ ist zu vulgär

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat entschieden, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante die Eintragung des Titels der „Fack ju Göhte“-Filme als Unionsmarke zu Recht abgelehnt hat. Dies begründet das Gericht damit, dass die Bezeichnung „Fack ju Göhte“ gegen die guten Sitten verstoße. Der Titel sei „nicht nur eine geschmacklose, sondern auch eine anstößige und vulgäre Beleidigung.“ Die Luxemburger Richter befürchten, dass Verbraucher, die etwa beim normalen Einkauf mit einer „Fack ju Göhte“-Marke konfrontiert würden, schockiert sein könnten.

2015 hatte Constantin Film, die Produktionsgesellschaft der „Fack ju Göhte“-Filme, den Filmtitel als Unionsmarke unter anderem mit Schutz für die Waren Spiele, Kleidung, Schreibwaren und bestimmte Lebensmittel beim EUIPO angemeldet. Das EUIPO beanstandete die Markenanmeldung jedoch, weil Verbraucher in Deutschland und Österreich in der Aussprache von „Fack ju“ den englischen Kraftausdruck „Fuck you“ sähen. Dieser jedoch stelle eine Beleidigung dar. Aus Sicht des Amts half es auch nicht, dass das dritte Element des um Markenschutz ersuchenden Begriffs „Göhte“ lautet. Denn auch wenn ein Schriftsteller, der wie Johann Wolfgang von Goethe ein hohes Ansehen genieße, verunglimpft werde, bleibe es dabei, dass es sich im Übrigen um eine „Beschimpfung verletzenden Charakters“ handle, so das EUIPO. Aus diesem Grund wies das EUIPO die Markenanmeldung zurück.

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