Veröffentlichung neue VOB/A 2019

Im Bundesanzeiger vom 19.02.2019 wurde die VOB/A 2019 veröffentlicht. Aufgrund
eines Einführungserlasses des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) haben die Behörden im Zuständigkeitsbereich des BMI den Abschnitt 1 der VOB/A (Basisparagrafen) seit dem 01.03.2019 anzuwenden. Die Anwendung der Abschnitte 2 (VOB/A – EU) und 3 (VOB/A – VS) erfolgt erst, wenn die entsprechenden Verweisungsnormen in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) geändert werden.

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Prämienerhöhung der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherer dürfen ihre Versicherungsbeiträge erhöhen, wenn die Erhöhung von einem unabhängigen Treuhänder überprüft wurde und dieser der Erhöhung zugestimmt hat. Es war bislang in der Rechtsprechung umstritten, ob die Frage der „Unabhängigkeit“ eines Treuhänders von den Gerichten überprüft werden kann, wenn ein Versicherungsnehmer gegen eine Prämienerhöhung klagt. Bejaht man dies, wäre eine Beitragserhöhung schon dann unwirksam, wenn der vom Versicherer beauftragte Treuhänder vom Gericht nicht als ausreichend unabhängig eingestuft wird. Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung jedoch mit Urteil vom 19.12.2018 nicht gefolgt. Er hat entschieden, dass die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders von den Gerichten nicht zu überprüfen ist. Die ausreichende Begründung und die Angemessenheit der Prämienerhöhung sind jedoch gerichtlich voll überprüfbar.

Dr. Volker Nill

Vorgaben der Vergabestelle an Signaturen sind einzuhalten!

Nach § 53 Abs. 1 VgV sind Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote (nachfolgend: Angebote) grundsätzlich in Textform zu übermitteln. Das Angebot muss demnach keine Unterschrift enthalten, sondern lediglich den Aussteller erkennen lassen. Der Auftraggeber kann aber nach § 53 Abs. 3 VgV statt der Textform eine Übermittlung mit fortgeschriebener oder qualifizierter elektronischer Signatur bzw. mit fortgeschriebenem oder qualifiziertem elektronischen Siegel fordern, um die Sicherheit zu erhöhen. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch und erfüllt ein Angebot nicht die Vorgaben des Auftraggebers, so ist das Angebot nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.09.2018 zwingend auszuschließen. Eine Nachforderung von Signatur oder Siegel ist nicht zulässig. Bewerber und Bieter sollten deshalb unbedingt die Vorgaben des Auftraggebers beachten und einhalten.

Dr. Lars Knickenberg

Bebauungszusammenhang

Ob ein Grundstück, das sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans befindet, bebaubar ist, richtet sich in erster Linie danach, ob es dem sogenannten unbeplanten Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Nach der maßgeblichen Gesetzesvorschrift ist vom Innenbereich nur dann auszugehen, wenn das Grundstück „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ liegt. Gerade wegen der – für den Eigentümer insbesondere auch finanziellen – Bedeutung hat die Auslegung dieser Formulierung besonderes Gewicht; zu dieser Frage existieren unzählige Gerichtsentscheidungen. 

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Samstagszuschlag auch für Strahlentherapeuten und Radiologen

Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2018 mit der Aufnahme der GOP 01102 in die Präambel des Kapitels 25.1 Nr. 2 EBM beschlossen, dass auch Strahlentherapeuten und Radiologen ab dem 01.01.2019 einen Zuschlag erhalten, wenn sie an Samstagen zwischen 07:00 Uhr und 14:00 Uhr Patienten behandeln. Fachärzte für diagnostische Radiologie und Fachärzte für Strahlentherapie konnten bisher nur ihre Behandlungsleistungen an Samstagen abrechnen, nicht aber den Samstagszuschlag nach der GOP 01102 wie andere Ärzte und Psychotherapeuten. Der Samstagszuschlag ist mit 101 Punkten bewertet (10,93 €).

Dr. Ralf KremerDr. Christian WittmannProf. Dr. Hinner SchützeDr. Kristina Raske

Dokumentation anästhesiologischer Leistungen: Dokumentationsfehler berechtigen zur Rückforderung ausbezahlten ärztlichen Honorars

Nach einem Urteil des Sozialgerichts München berechtigen über mehrere Jahre hinweg festgestellte Mängel in der Dokumentation zur Rückforderung bereits ausgezahlten ärztlichen Honorars. Gegenstand des zu entscheidenden Falls war die Klage eines Facharztes für Anästhesiologie, der sich über mehrere Jahre hinweg mit Plausibilitätsprüfungen und Honorarrückforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung der GOP 05330 (Anästhesie/Kurznarkose) inklusive Nebenleistungen konfrontiert sah. Konkret wurde dem Weiterlesen

Keine gleichzeitige Zuordnung zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung

Das Bundessozialgericht hat am 13.02.2019 entschieden, dass ein Arzt nicht gleichzeitig auf einer hälftigen fachärztlich-internistischen und aufgrund einer hälftigen hausärztlich-internistischen Zulassung vertragsärztlich tätig sein kann. Die im entschiedenen Fall begehrte Anstellungsgenehmigung eines medizinischen Versorgungszentrums zur Beschäftigung eines angestellten Arztes auf einer halben hausärztlich-internistischen und einer halben fachärztlich-internistischen Arztstelle ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts mit der gesetzlichen Zuordnung von Arztgruppen entweder zur hausärztlichen oder zur fachärztlichen Versorgung nicht vereinbar. Ein Arzt könne im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses bei einem Arzt, einer Berufsausübungsgemeinschaft oder bei einem medizinischen Versorgungszentrum nur entweder hausärztlich oder fachärztlich tätig sein. Dem stehe auch nicht die Möglichkeit zweier hälftiger Versorgungsaufträge entgegen. Die Erfüllung der besonderen Aufgaben von Hausärzten soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch die Möglichkeit gleichzeitiger fachärztlicher Tätigkeit beeinträchtigt werden.

Dr. Ralf Kremer, Dr. Christian Wittmann, Prof. Dr. Hinner Schütze, Dr. Kristina Raske

EU-Kommission: Bußgeld gegen Guess wegen Beschränkungen von Händlern

Mit Entscheidung vom 17.12.2018 hat die EU-Kommission gegen den Modehersteller Guess eine Geldbuße in Höhe von knapp 40 Mio. € verhängt, weil Guess insbesondere Online-Verkäufe und Online-Werbung an Verbraucher in andere Mitgliedsstaaten verhindert und damit gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat („Geoblocking“). Die EU-Kommission stellte mehrere Kartellrechtsverstöße fest, weil Einzelhändler an folgenden Handlungen gehindert wurden: (1) Der Verwendung von Markennamen und Warenzeichen von Guess für die Zwecke der Werbung auf Online-Suchmaschinen; (2) einem Online-Verkauf ohne vorherige Genehmigung durch Guess; (3) dem Verkauf an Verbraucher außerhalb des einem Händler zugewiesenen Verkaufsgebiets; (4) dem Querverkauf zwischen den im selektiven Vertriebssystem zugelassenen Großhändlern und Einzelhändlern sowie (5) der unabhängigen Festsetzung der Einzelhandelspreise für Guess-Produkte.

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Android-Apps übermitteln Daten an Facebook

Nach einer im Dezember 2018 veröffentlichten Studie der international tätigen Menschenrechtsorganisation Privacy International (PI), senden mindestens 61 % der getesteten Android-Apps automatisch Daten an Facebook. Betroffen von der Daten-Übermittlung sind dabei nicht nur eingeloggte, sondern auch ausgeloggte Facebook-Nutzer sowie Personen, die überhaupt kein Facebook-Profil besitzen. Der Grund hierfür ist Facebooks Software Development Kit (SDK), das App-Entwicklern von Facebook als sogenannte „open source“ kostenlos zur Verfügung gestellt wird. SDK ist so voreingestellt, dass automatisch eine Daten-Übermittlung an Facebook vorgenommen wird. Dies steht in klarem Widerspruch zu dem in Art. 25 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankerten Grundsatz „Privacy by Design„. Hierunter versteht man, dass der Schutz der Privatsphäre auf allen Stufen der Produkt- und damit auch auf Stufe der App-Entwicklung Beachtung finden soll. Nach Art. 25 Abs. 2 DSGVO hat der Verantwortliche sicherzustellen, dass durch seine Voreinstellungen nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer also Apps entwickeln lässt, sollte mit seinen Entwicklern insoweit Rücksprache halten.

Dr. Thomas WeimannDr. Sonja KreßManuel Kastner