Seit dem 03.08.2019 gelten neue Vertretungsregeln in Bezug auf US-Marken:
Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) gab unlängst eine neue Regel bekannt, nach der künftig alle im Ausland ansässigen Markenanmelder, Anmelder und Parteien von Verfahren vor dem Trademark Trial and Appeal Board durch einen Anwalt vertreten werden müssen, der in den Vereinigten Staaten zugelassen ist.