Neue Vertretungsregeln bei US-Marken

Seit dem 03.08.2019 gelten neue Vertretungsregeln in Bezug auf US-Marken:

Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) gab unlängst eine neue Regel bekannt, nach der künftig alle im Ausland ansässigen Markenanmelder, Anmelder und Parteien von Verfahren vor dem Trademark Trial and Appeal Board durch einen Anwalt vertreten werden müssen, der in den Vereinigten Staaten zugelassen ist.

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Brasilien tritt dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken bei

Drei Monate nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde wird das Protokoll mit Wirkung für die Republik Brasilien am 02.10.2019 in Kraft treten. Ab diesem Datum kann das südamerikanische Land im Rahmen einer internationalen Markenregistrierung benannt werden.

Mit dem Beitritt des flächenmäßig größten südamerikanischen Landes steigt die Anzahl der Mitgliedsstaaten des Protokolls auf nunmehr 103.

Marco Jurešić