Seit dem 01.01.2020 gelten neue Schwellenwerte, die für den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts gemäß GWB, VgV, KonzVgV, VSVgV, SektVO etc. relevant sind. Die Schwellenwerte wurden gegenüber den in den Jahren 2018/2019 geltenden Werten durchgehend reduziert. Nunmehr gelten folgende Werte: