Ortstermine in Corona-Zeiten

Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 12.05.2020 klargestellt, dass es in der Corona-Pandemie zu keinem Stillstand der Rechtspflege kommt. Deshalb hat das Gericht einen Sachverständigen angewiesen, einen für eine Begutachtung notwendigen Ortstermin durchzuführen. Gegen die Durchführung dieses Termins hatte sich eine am Verfahren beteiligte Partei unter Hinweis auf eine mögliche Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus gewendet.

Das Landgericht Saarbrücken hat in dem Beschluss klargestellt, dass die Corona-Pandemie keinen erheblichen Grund darstellt, der eine Verlegung des Termins rechtfertigen würde. Der Sachverständige habe beim Ortstermin die Einhaltung des notwendigen Infektionsschutzes sicherzustellen, zum Beispiel durch Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht und die Einhaltung des Abstandsgebots. Sofern einzelne Beteiligte zur Risikogruppe gehörten, sollten diese für den Eigenschutz sorgen, etwa durch die Verwendung einer FFP2-Maske oder sich beim Termin vertreten lassen.

Der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken zeigt, dass der Justizbetrieb wieder weitgehend normal läuft. Der Shutdown, der auch zu erheblichen Verzögerungen bei gerichtlichen Verfahren geführt hat, dürfte überwunden sein.

Dr. Lars Knickenberg