Bezugsrecht bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Bei Lebensversicherungen ist es allgemein bekannt, dass der Versicherungsnehmer und derjenige, der die Versicherungsleistung erhalten soll (Bezugsberechtigter) nicht identisch sein müssen. Für die Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung liegt es sogar auf der Hand, dass man sich darüber Gedanken machen muss, wer die Versicherungsleistung im Fall des Todes der versicherten Person erhalten soll. Aber auch die Erlebensfall-Leistung aus einer Lebensversicherung muss nicht zwangsläufig für den Versicherungsnehmer bestimmt sein, vor allem wenn dieser mit der versicherten Person, z.B. dem Ehepartner oder einem Kind/Enkelkind, nicht identisch ist.

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Lkw-Maut teilweise europarechtswidrig – Erstattungsansprüche geltend machen!

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2020 festgestellt, dass in Deutschland seit Jahren zu hohe Mautgebühren berechnet werden. Hintergrund ist, dass bei der Kalkulation der Gebühren Kosten in Ansatz gekommen sind, die nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Konkret ging es um die Kosten der Verkehrspolizei, die nicht zu den berücksichtigungsfähigen Infrastrukturkosten zählen und deshalb bei der Berechnung der Maut außer Betracht bleiben müssen. Weil die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben bei der Umsetzung der Richtlinie missachtet hat, verstoßen die deutschen Mautsätze zum Teil gegen höherrangiges Recht.

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Mietrecht: WEG-Reform 2020

Eigentümerversammlungen, bauliche Änderungen, welche Rechte hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und welche der Verwalter – dies sind Themen, die in Wohnungseigentümergemeinschaften häufig zu Streit führen. Die Entschärfung dieser und weiterer konfliktträchtiger Punkte steht im Mittelpunkt einer Reform des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft, die am 01.12.2020 in Kraft tritt. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

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Von Nicht-Ärzten betriebenes MVZ auch bei Sonderbedarfszulassung nachrangig

Das Sozialgericht München hat am 27.07.2020 entschieden, dass § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V bei der Auswahl zwischen Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung entsprechend anzuwenden ist. Die Vorschrift bestimmt, dass bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes ein überwiegend von Nicht-Ärzten betriebenes MVZ nachrangig gegenüber anderen Bewerbern zu berücksichtigen ist. Die Vorschrift dient dem Schutz der Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit und soll verhindern, dass im Nachbesetzungsverfahren Ärzte, die sich auf einen freiwerdenden Arztsitz bewerben, durch solche MVZ verdrängt werden, deren Geschäftsanteile und Stimmrechte nicht mehrheitlich in der Hand von Vertragsärzten liegen, die im MVZ tätig sind. Laut Sozialgericht München bestehen keine Unterschiede zwischen Nachbesetzungsverfahren und Zulassungsverfahren wegen Sonderbedarf.

Dr. Kristina Raske

Kartellschadenersatz Schienenkartell III und IV

In zwei Urteilen vom 19.5.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Kartellschadenersatz konkretisiert („Schienenkartell III“ und „Schienenkartell IV“). Beide Urteile enthalten über die Urteile Schienenkartell I und II hinaus Hinweise, die die Instanzgerichte künftig bei Kartellschadenersatzklagen zu berücksichtigen haben.

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EU-Kommission: Kartellverfahren gegen Amazon

Die EU-Kommission hat am 10.11.2020 verkündet, dass sie (1) eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Amazon gerichtet habe, und zwar wegen Missbrauch von Marktmacht durch Nutzung nichtöffentlicher Daten unabhängiger Verkäufer, und (2) eine weitere Untersuchung der Amazon-Geschäftspraxis zum Einkaufswagen-Feld und zu „Prime“ eingeleitet habe (siehe auch BRP-Newsletter III/2019).

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Informationsaustausch im Bierkartell doch nicht verjährt

Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf im Bierkartell die Geldbuße in Höhe von 62 Mio. € gegen Carlsberg aufgehoben hatte (siehe BRP-Newsletter II/2019), hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung nun auf und verwies den Rechtsstreit zurück. In der Sache kritisierte der Bundesgerichtshof die Ausführungen des Oberlandesgerichts zur abgestimmten Verhaltensweise einerseits und zum vermeintlichen Verjährungseintritt andererseits.

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Pfändungsschutz für Corona-Soforthilfen im Insolvenzverfahren?

Zur Regelung der Corona-Soforthilfen blieb den Ländern und dem Bund im Frühjahr wenig Zeit, sodass es nicht verwunderlich ist, dass diese Hilfen eine Reihe von juristischen Folgeproblemen nach sich ziehen. Fraglich ist etwa, ob die Hilfszahlungen in der Einzelzwangsvollstreckung pfändbar und im Falle der Insolvenz vom Insolvenzbeschlag umfasst sind. Zur Pfändbarkeit in der Einzelzwangsvollstreckung liegen erste Gerichtsentscheidungen vor, die insolvenzrechtliche Rechtslage ist noch offen. So hat etwa das Landgericht Köln am 23.04.2020 entschieden, dass es sich bei der Corona-Soforthilfe um eine zweckgebundene Leistung handelt, die daher unpfändbar ist. Wurde die Soforthilfe bereits ausgezahlt, ist der Anspruch auf die Soforthilfe durch Erfüllung erloschen, der Schuldner hat stattdessen einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank. Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Köln erstreckt sich die Zweckbindung auch auf diesen Anspruch, sodass das Kontoguthaben grundsätzlich ebenfalls unpfändbar ist. Pfändbarkeit besteht nur für aktuelle Gläubiger (sogenannte Anlassgläubiger), nicht aber für Altgläubiger aus der Zeit vor der Corona-Pandemie. Ebenso entschied der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 09.07.2020.

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Düsseldorfer Tabelle kann für höhere Einkommen fortgeschrieben werden

Mit Beschluss vom 16.09.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung geändert und lässt nun eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle zu. Kinder müssen demnach künftig ihren Unterhaltsbedarf nicht mehr zwingend konkret ermitteln, wenn das Einkommen eines Elternteils über 5.500,00 € liegt und sie deshalb einen höheren Unterhalt als aus der bisher höchsten Einkommensgruppe beanspruchen.

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SEC: 114 Mio. USD für Whistleblower

Der deutsche Gesetzgeber lässt immer noch mit einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie auf sich warten, die bis Ende 2021 erfolgt sein muss. Welche Bedeutung Whistleblowing in anderen Jurisdiktionen hat, zeigt ein Beispiel aus den USA. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat im Oktober 2020 einen Whistleblower mit einer Rekordprämie in Höhe von 114 Mio. USD belohnt. Der Informant hatte – nach erfolglos gebliebenen unternehmensinternen Hinweisen – die SEC sowie eine weitere Behörde auf Rechtsverstöße aufmerksam gemacht und außerordentliche und kontinuierliche Unterstützung bei den daraus resultierenden behördlichen Untersuchungen geleistet. Dies erwies sich als entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Untersuchungen und wurde von der SEC entsprechend belohnt.

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