Ab dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte, die für den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts gemäß GWB, VgV, KonzVgV, VSVgV, SektVO etc. relevant sind. Die Schwellenwerte werden gegenüber den in den Jahren 2020/2021 geltenden Werten durchgehend angehoben. Nunmehr gelten folgende Werte:
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