Schwellenwerte 2021

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte, die für den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts gemäß GWB, VgV, KonzVgV, VSVgV, SektVO etc. relevant sind. Die Schwellenwerte werden gegenüber den in den Jahren 2020/2021 geltenden Werten durchgehend angehoben. Nunmehr gelten folgende Werte:

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