BGH zu Ansprüchen aus der Betriebsschließungsversicherung aufgrund der Corona-Pandemie

BGH, Urteil vom 26.1.2022 – IV ZR 144/21

Mit Spannung wurde das erste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Leistungsansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie erwartet. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 26.1.2022 entschieden, dass zumindest auf Basis der wohl am weitesten verbreiteten Versicherungsbedingungen keine Leistungsansprüche aufgrund der Corona-Pandemie bestehen. 

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EuGH zum Vorabentscheidungsverfahren

EuGH, Urteil vom 6.10.2021, Rs. C-561/19 (Consorzio)

Die Consorzio-Entscheidung des EuGH enthält grundsätzliche Ausführungen zur Vorlagepflicht nationaler letztinstanzlich entscheidender Gerichte nach Art. 267 Abs. 3 AEUV. Das Gericht betont, dass das Vorabentscheidungsverfahren ein Schlüsselelement des europäischen Gerichtssystems darstellt, da es unterschiedliche Auslegungen des Unionsrechts durch nationale Gerichte verhindert und eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts sicherstellt. 

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EuGH zur Gruppenversicherung und zu den Informationspflichten bei der fondsgebundenen Lebensversicherung

EuGH, Urteil vom 24.2.2022 in den verbundenen Rechtssachen C-143/20 und C-213/20

Gegenstand des Rechtsstreits waren fondsgebundene Lebensversicherungen nach polnischem Recht, die durch Beitritt der versicherten Personen zu Gruppenversicherungsverträgen zustande gekommen waren. Versicherungsnehmer waren jeweils Unternehmen aus der Finanzbranche, die das Produkt auf Provisionsbasis an die Versicherten (Verbraucher) vertrieben. 

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Anzeigepflichten bei Ausgliederungen

Mit dem FISG hat der Gesetzgeber in § 34 Abs. 3 VAG eine Verordnungsermächtigung für das BMF bezüglich des Anzeigeverfahrens bei Ausgliederungen eingeführt. Diese Ermächtigung hat das BMF an die BaFin delegiert, die am 3.12.2021 ihren Referentenentwurf für die Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hat. Die Konsultationsfrist endete am 31.12.2021, die Verordnung sollte bereits am 1.1.2022 (!) in Kraft treten. Offenbar hatte die BaFin nur eine pro-forma-Konsultation geplant. Sie hat aber am 11.1.2022 mitgeteilt, dass die geplante Verordnung bis auf weiteres nicht in Kraft treten soll.

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Betriebsschließungsversicherung: Ansprüche aufgrund der Corona-Pandemie

Mit Spannung wurde das erste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Leistungsansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie erwartet. Nach Auffassung der Versicherer sind Betriebsschließungen aufgrund des Sars-CoV-2-Virus nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Überwiegend haben die Versicherer daher Leistungsanträge der Versicherungsnehmer abgelehnt oder nur „Kulanzangebote“ in geringer Höhe unterbreitet. Dies führte zu einer großen Zahl von Gerichtsverfahren.

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„Wettbewerb light“ – Vertrag gerettet!

Der Freistaat Bayern hat Anfang 2021 Antigen-Schnelltests für Schüler ohne vorherige europaweite Ausschreibung beschafft. Dem Vertragsschluss mit einem Unternehmen war eine Markterkundung zu Antigen-Schnelltests auf das CORONA-Virus SARS-CoV-2 vorausgegangen, an dem sich ca. 40 Unternehmen beteiligten. Das mit der Beschaffung beauftragte Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zwei dieser Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert sowie ein drittes Unternehmen, das Spucktests anbot. Weder zum Spucktest noch zu den sonstigen Antigen-Schnelltests lagen Zulassungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor.

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Vertrag zur Luca-App unwirksam!

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit Vertrag vom 08.03.2021 ohne vorherige Ausschreibung und ohne Einholung weiterer Angebote das Luca-System einschließlich App zur Kontaktnachverfolgung beschafft. Dadurch sollte die elektronische Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter ermöglicht werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Andere potenzielle Anbieter von Nachverfolgungssystemen hatte das Land nicht kontaktiert, sondern lediglich eine Internetrecherche durchgeführt. Ergebnis der Internetrecherche war, dass es keine anderen Anbieter für Nachverfolgungssysteme gab, die eine Schnittstelle zu dem von den Gesundheitsämtern genutzten Programm SORMAS unterstützen.

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Unwirksamkeit eines im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplans

Da Wohnraum und Bauland in Verdichtungsräumen nach wie vor knapp ist, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, Bebauungspläne für Wohnraum in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Kommunen machen von diesen Möglichkeiten vielfach Gebrauch. Die Wahl des beschleunigten Verfahrens ist allerdings nicht ohne Risiko. Am 18.11.2021 urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Unwirksamkeit eines solchen Bebauungsplans. Die planaufstellende Gemeinde hatte in diesem zwar ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, dort jedoch unter anderem auch nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe für allgemein zulässig erklärt. Diese Festsetzung entspricht nicht den Anforderungen des § 13b BauGB, wonach lediglich die Zulässigkeit von Wohnnutzungen in einem solchen Bebauungsplan begründet werden darf.

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Gewerbliche Miete in der Pandemie – wer trägt das Risiko?

Eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften musste während des durch die COVID-19-Pandemie bedingten Lockdowns schließen. Natürlich drängt sich in einer solchen Konstellation die Frage auf, wer bei gemieteten Geschäftsräumen das Risiko einer solchen staatlich verordneten Schließung trägt. Hat der Vermieter weiter Anspruch auf Mietzahlung, reduziert sich die Miete und wenn ja, in welcher Höhe? Diese Fragen waren Gegenstand einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, seit dem 12.01.2022 liegt ein Urteil des Bundesgerichtshofes hierzu vor. Rechtlich werden durch dieses Urteil manche Fragen geklärt, die Umsetzung in der Praxis bleibt problematisch. Eine pauschale Generallösung gibt es nämlich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht, vielmehr kommt es auf den Einzelfall an.

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Abrechnung von privatärztlichen MRT-Leistungen durch Orthopäden zulässig

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Urteil vom 18.01.2022 entschieden, dass die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte nicht entgegenstehen, wenn Orthopäden MRT-Leistungen selbst erbringen und abrechnen. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 der Gebührenordnung für Ärzte kann der Arzt Gebühren für selbstständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht und nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen).

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