Reiserücktrittskostenversicherung

Reiserücktrittskostenversicherungen gewähren Leistungen üblicherweise beim Auftreten einer „unerwarteten und schweren Erkrankung“. Es war umstritten, ob diese sehr vage formulierte Klausel zulässig ist oder dem Transparenzgebot widerspricht. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 19.10.2022 entschieden, dass diese Klausel nicht zu beanstanden ist. Sie sei weder intransparent noch stelle sie eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer dar.

Dr. Volker Nill

Die Errichtung einer Holding für mittelständische Familienunternehmen: so geht’s

Mittelständische Familienunternehmen sind heute häufig international tätig und verfügen über eigene Tochtergesellschaften im Ausland. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es für Familienunternehmen von Vorteil ist, diese ausländischen Beteiligungen direkt oder gebündelt über eine Holdinggesellschaft zu halten. Der Beitrag geht dieser Frage nach und gibt gleichzeitig einen Überblick über die wirtschaftlichen, familienstrategischen und rechtlichen Gesichtspunkte, die in die Überlegungen über die Errichtung einer Holdingstruktur einfließen sollten.

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Keine Steuer, keine Ansprüche!

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit einem Urteil vom 10.11.2021 die strikte Linie der Rechtsprechung der letzten Jahre bestätigt, Verträgen, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, mit allen Konsequenzen die Wirksamkeit zu versagen. In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Bauherr ein Unternehmen u .a. mit Fenster- und Rollladenarbeiten beauftragt und hierzu eine Anzahlung von 10.000,00 € an einen Mitarbeiter des Unternehmers gezahlt, ohne hierfür eine Rechnung zu fordern und zu erhalten. Später leistete der Bauherr weitere Zahlungen auf Rechnungen.

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Die Abnahme ist kein Anerkenntnis

Ein öffentlicher Auftraggeber beauftragte einen Unternehmer mit der Kontrolle einer Platanenallee einschließlich Gehölzpflegearbeiten auf Grundlage der VOB/B. Ein externer, vom Auftraggeber mit der (Bau-) Überwachung beauftragter Bauleiter ordnete – ohne hierzu bevollmächtigt zu sein – zusätzliche „Kronenpflege“-Arbeiten an, die der Unternehmer auch ausführte. Obwohl der Auftraggeber auch zu den „Kronenpflege“-Arbeiten die Abnahme erklärte, verweigerte er deren Vergütung. Die Vergütungsklage des Unternehmers wies das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 27.05.2021 zurück.

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