In diesen Tagen beginnen die Olympischen Sommerspiele in Rio de Janeiro. In den nächsten Wochen werden die Spiele allgegenwärtig sein, nicht zuletzt auch in den sozialen Medien. Dort werden Posts zu den Olympischen Sommerspielen häufig mit #Rio2016 oder #Olympiade gekennzeichnet.
Doch bei Verwendung dieser Hashtags ist Vorsicht geboten: Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat sich die Markenrechte an Bezeichnungen wie „Rio 2016“ markenrechtlich in sämtlichen Klassen schützen lassen und kann die markenrechtliche Nutzung des Zeichens „Rio 2016“ (und vieler weiterer geschützter Bezeichnungen) damit markenrechtlich untersagen lassen.
Wenig Sorgen müssen sich hier Privatpersonen machen, da eine Markenverletzung stets eine Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr voraussetzt. Anders sieht es hingegen bei Unternehmen aus oder bei Privatpersonen, beispielsweise Geschäftsführern, bei denen etwa durch Angaben im Twitter-Account ein Unternehmensbezug hergestellt wird. Denn eine Markenrechtsverletzung liegt nicht erst dann vor, wenn das Zeichen „Rio 2016“ zur Kennzeichnung eigener Waren oder Dienstleistungen benutzt wird. Wird ein zu einer zugunsten des IOC geschützten Marke identisches Zeichen (also beispielsweise eben „Rio 2016“) benutzt, genügt für eine Markenverletzung, dass die sogenannte Werbefunktion, Kommunikationsfunktion oder Investitionsfunktion der geschützten Marke durch die Verwendung beeinträchtigt wird. Dies dürfte bei der Benutzung im Zusammenhang mit einem Unternehmen recht schnell zu bejahen sein, da der Hashtag hier in aller Regel (auch) dazu genutzt wird, um Aufmerksamkeit auf das eigene Unternehmen zu lenken.
Vorsicht ist also geboten, wenn über den Social Media Account eines Unternehmens beispielsweise Athleten zu Medaillen gratuliert wird und der Post mit #Rio2016 versehen wird.