Schwellenwerte 2020

Seit dem 01.01.2020 gelten neue Schwellenwerte, die für den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts gemäß GWB, VgV, KonzVgV, VSVgV, SektVO etc. relevant sind. Die Schwellenwerte wurden gegenüber den in den Jahren 2018/2019 geltenden Werten durchgehend reduziert. Nunmehr gelten folgende Werte:

  1. Vergaberichtlinie 2014/24/EU („klassische“ Vergabe)
    • Bauleistungen 5.350.000,00 €
    • Liefer-/Dienstleistungen:
      • Zentrale Regierungsbehörden 139.000,00 €
      • übrige öffentliche Auftraggeber 214.000,00 €

  2. Konzessionsvergabe gemäß Richtlinie 2014/23/EU
    • Konzessionen 5.350.000,00 €

  3. Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit
    (2014/25/EU und 2009/81/EG)
    • Bauleistungen 5.350.000,00 €
    • Liefer-/Dienstleistungen 428.000,00 €

Dr. Lars Knickenberg

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