Seit dem 01.01.2020 gelten neue Schwellenwerte, die für den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts gemäß GWB, VgV, KonzVgV, VSVgV, SektVO etc. relevant sind. Die Schwellenwerte wurden gegenüber den in den Jahren 2018/2019 geltenden Werten durchgehend reduziert. Nunmehr gelten folgende Werte:
- Vergaberichtlinie 2014/24/EU („klassische“ Vergabe)
- Bauleistungen 5.350.000,00 €
- Liefer-/Dienstleistungen:
- Zentrale Regierungsbehörden 139.000,00 €
- übrige öffentliche Auftraggeber 214.000,00 €
- Konzessionsvergabe gemäß Richtlinie 2014/23/EU
- Konzessionen 5.350.000,00 €
- Konzessionen 5.350.000,00 €
- Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit
(2014/25/EU und 2009/81/EG)- Bauleistungen 5.350.000,00 €
- Liefer-/Dienstleistungen 428.000,00 €