Ab dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte, die für den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts gemäß GWB, VgV, KonzVgV, VSVgV, SektVO etc. relevant sind. Die Schwellenwerte werden gegenüber den in den Jahren 2020/2021 geltenden Werten durchgehend angehoben. Nunmehr gelten folgende Werte:
1. Vergaberichtlinie 2014/24/EU („klassische Vergabe“)
- Bauleistungen 5.382.000,00 €
- Liefer-/Dienstleistungen
- Zentrale Regierungsbehörden 140.000,00 €
- übrige öffentliche Auftraggeber 215.000,00 €
2. Konzessionsvergabe gemäß Richtlinie 2014/23/EU
- Konzessionen 5.382.000,00 €
3. Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
- Bauleistungen 5.382.000,00 €
- Liefer-Dienstleistungen 431.000,00 €