Dr. Stefan Reuter: Meldepflicht zum Transparenzregister für alle Unternehmen geplant
Das Bundesfinanzministerium (BFM) hat kurz vor Weihnachten am 23.12.2020 einen Referentenentwurf zur Reform des Transparenzregisters veröffentlicht. Zentraler Punkt der geplanten Änderungen ist der Ausbau des Transparenzregisters von einem "Auffangregister", wie es derzeit besteht, zu einem "Vollregister". Konkret soll die Meldefiktion in § 20 Abs. 2 GwG wieder abgeschafft werden, die bislang die meisten Unternehmen vom Transparenzregister verschonte, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten beispielsweise aus dem Handelsregister ergaben. Mit der geplanten Abschaffung der Meldefiktion müssen künftig mit Ausnahme der GbR alle Unternehmen in Deutschland ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Damit trifft die Unternehmen letztlich doch eine Doppelbelastung durch Mehrfachmeldungen, die der Gesetzgeber mit der Meldefiktion ursprünglich gerade verhindern wollte. Nicht nur, aber vor allem börsennotierte Gesellschaften, die bislang pauschal von der Meldepflicht ausgenommen waren, als auch GmbHs, die überwiegend aufgrund der Eintragungen im Handelsregister von der Meldefiktion profitierten, werden zukünftig an das Transparenzregister melden müssen. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass sich die Zahl der meldepflichtigen Unternehmen in Deutschland mit der Gesetzesänderung von rund 0,4 auf 1,9 Mio. erhöhen wird. Kommt ein Unternehmen der Meldepflicht nicht nach, drohen hohe Bußgelder.
Alle Unternehmen (Ausnahme: GbR), die ihre (tatsächlichen oder fiktiven) wirtschaftlich Berechtigten bislang nicht dem Transparenzregister mitgeteilt haben, sollten sich vorsorglich darauf vorbereiten, dies in naher Zukunft tun zu müssen.
In einem Artikel des Handelsblatt am 11.01.2021 nimmt Dr. Stefan Reuter Stellung zu den geplanten Gesetzesänderungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, wer als wirtschaftlich Berechtigter mit welchen Angaben an das Transparenzregister zu melden ist, und nehmen auch die Meldung für Sie vor.
Ansprechpartner: Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit