Compliance Newsletter 05/2022
Neuer Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie: Was Unternehmen wissen müssen und jetzt tun sollten
Mehrere Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie (siehe zur EU-Whistleblowing-Richtlinie und der verspäteten Umsetzung unseren Beitrag aus 12/2021) hat das BMJ einen Referentenentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes ("HinSchG-E") veröffentlicht. Der Entwurf orientiert sich weitgehend an den Vorgaben der Richtlinie und dem Entwurf der Vorgängerregierung. Er enthält aber auch einzelne – teils überraschende – Abweichungen. Wir fassen nachfolgend die wesentlichen Aspekte zusammen, die Unternehmen jetzt wissen müssen, und erläutern abschließend, warum Unternehmen zeitnah mit der Umsetzung beginnen sollten.
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Verschärfung des Verbraucherschutzrechts mit weitreichenden Folgen
Am 28.05.2022 tritt ein Gesetz zur Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie zur Erweiterung von Verbraucherschutzvorschriften in Kraft. Es werden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geändert.
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Das neue Lobbyregister des Bundes wurde "scharfgestellt"
Mit dem neuen Lobbyregistergesetz (LobbyRG) versucht der Gesetzgeber durch eine Pflicht zur Eintragung in das Lobbyregister sowie flankierende Maßnahmen die private Einflussnahme auf die Gesetzgebung transparenter zu machen. Zweck des LobbyRG ist es, möglichst alle Formen der organisierten Interessenvertretung zu erfassen. Daher haben sich Geschäftsleiter*Innen und Unternehmen zu fragen, ob die derzeitigen Lobby-Bemühungen, etwa der regelmäßige Kontakt zu Bundestagsabgeordneten, eine Eintragungspflicht begründen könnten.
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Stand: 12. Mai 2022