Compliance Newsletter 08/2022
Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie liegt vor: Handlungsbedarf für Unternehmen
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 22.07.2022) veröffentlicht. Der Regierungsentwurf deckt sich ganz überwiegend mit dem Referentenentwurf vom 13.04.2022, einige Änderungen sind jedoch erwähnenswert. Insbesondere sieht der Regierungsentwurf vor, dass für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetz bereits drei Monate nach dessen Verkündung zu beachten ist, also nur eine recht kurze Frist zur Umsetzung verbleibt.
Die wesentlichen Änderungen des Regierungsentwurfs gegenüber dem Referentenentwurf sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in diesem Beitrag zusammengefasst:
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Neue FAQs des Bundesverwaltungsamts zum Transparenzregister veröffentlicht!
Seit 01.10.2017 müssen bestimmte Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden. Zuletzt wurde das Transparenzregister zum 01.08.2021 in ein Vollregister umgewandelt, mit der Folge, dass nunmehr alle (!) Unternehmen mit Ausnahme der GbR bestimmte Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten innerhalb einer rechtsformabhängigen Frist an das Transparenzregister melden müssen. Das Bundesverwaltungsamt veröffentlicht als Aufsichtsbehörde in unregelmäßigen Abständen FAQs zum Transparenzregister, die zu in der Praxis häufig auftretenden Streitfragen die Behördenansicht wiedergeben. Die aktuellen FAQs datieren vom 25.05.2022 und enthalten zahlreiche neue Hinweise des Bundesverwaltungsamts zu praxisrelevanten Fragen.
Die wesentlichen neu hinzugekommenen Hinweise des Bundesverwaltungsamts haben wir für Sie in unserem Beitrag zusammengestellt:
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Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) in Kraft getreten!
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27.06.2022 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK 2022") in Kraft getreten. Die nun veröffentlichte Fassung ersetzt die Fassung vom 16.12.2019 und betont stärker die Bedeutung von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung ("ESG"). Der DCGK 2022 vollzieht auch Anpassungen, die infolge des zweiten Führungspositionen-Gesetzes ("FüPoG II") sowie des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität ("FISG") erforderlich geworden sind. Hierzu zählen insbesondere die neuen Empfehlungen zum internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem sowie zum Prüfungsausschuss und zur Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer.
Die wesentlichen Neuerungen des DCGK 2022 haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst:
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Stand: 18. August 2022