Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen ebenso wie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Wir gestalten individuelle Anstellungsverträge aller Art, beraten und vertreten Beteiligte bei der Änderung und Beendigung solcher Vertragsverhältnisse sowie bei Konflikten, die dabei entstehen. Außerdem gestalten wir kollektive Arbeitsbedingungen wie beispielsweise Arbeitszeit- und Vergütungsstrukturen und setzen sie durch, nicht zuletzt in Verhandlungen über Haustarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Wir finden Gesamtlösungen, bei Bedarf auch im Team mit Gesellschafts- und Steuer- sowie Wettbewerbsrechtsspezialisten unserer Kanzlei.