Bau- und Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Auftraggeber von Bauleistungen, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauunternehmen und Bauhandwerker in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung, Genehmigung, dem Vertrieb, der Realisierung und der Nutzung von Bauprojekten stellen. Wir gestalten interessengerechte Werkverträge, Generalübernehmerverträge, Projektentwicklungsverträge, Gesellschaftsverträge für Arbeitsgemeinschaften, Nutzungs- und Kaufverträge jeder Art. Durch projektbegleitende Rechtsberatung tragen wir zum Schutz unserer Mandanten vor ungewöhnlichen Risiken und vermeidbaren Konflikten bei. Kommt es dennoch zu streitigen Auseinandersetzungen, übernehmen wir die Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren und Prozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Broschüre Bau- und Immobilienrecht