Internationales Wirtschaftsrecht
Wir beraten und gestalten gemeinsam mit unseren Mandanten deren grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten. Schwerpunkte sind hier die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) sowie Fragen der Gestaltung und Wirksamkeit von Gerichtstands- und Schiedsklauseln unter Beachtung einschlägiger bilateraler oder multilateraler völkerrechtlicher Übereinkommen. Unsere Beratung umfasst auch die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG), die Wahl und Verwendung von INCOTERMS-Klauseln sowie die Einbeziehung der einschlägigen Finanzierungstechniken bei grenzüberschreitenden Verträgen.
Wir betreuen unsere internationalen Mandanten im deutschen Recht und begleiten sie in Zusammenarbeit mit Kollegen vor Ort bei ihren Vorhaben im Ausland.