Kartellrecht
Wir beraten in sämtlichen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts und übernehmen die Vertretung Ihrer Interessen vor Kartellbehörden und Gerichten.
Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Verträgen aller Art einschließlich der Beratung zu Vertriebssystemen und Kooperationen. Bei Unternehmenskäufen und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen übernehmen wir die Planung und Durchführung von Fusionskontrollverfahren. Wir beraten außerdem zu Strategien zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen. Wir identifizieren Kartellrechtsrisiken und entwerfen maßgeschneiderte Compliance-Maßnahmen. In Kartellbußgeldsachen unterstützen wir in jeder Phase des Verfahrens – von der Durchsuchung durch Kartellbehörden bis hin zum kartellbehördlichen und gerichtlichen Verfahren. Unsere Tätigkeit umfasst zudem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, etwa zu kartellrechtlichen Schadensersatz- und Belieferungsansprüchen.